Wenn ChatGPT oder Gemini dir Anbieter empfehlen, stehen darunter oft Quellen. Das sind die Websites, auf die sich die KI stützt. Manche davon sind für dich unerreichbar. Andere sind Plattformen, auf denen du mit überschaubarem Aufwand auftauchen kannst.
Der Unterschied entscheidet, wo sich deine Zeit lohnt. Eine Aufgabe wie „auf der Website eines Mitbewerbers erwähnt werden“ klingt nach einem Plan. Sie ist aber keiner.
Drei Arten von Quellen
Wir haben am 15.10.2026 die Websites eingeordnet, die ChatGPT und Gemini zitieren, wenn sie Wettbewerber der Firmen empfehlen, die wir messen, diese Firmen selbst aber nicht nennen. Jede Website kam in eine von drei Gruppen:
- Anbieter (63 %): Firmen, die dasselbe oder sehr Ähnliches anbieten. Also deine Mitbewerber.
- Plattformen (28 %): Websites, auf denen man erwähnt, gelistet, bewertet oder verkauft werden kann.
- Sonstiges (9 %): Behörden, Krankenkassen, Suchmaschinen, Kartendienste, wissenschaftliche Datenbanken, Hilfeseiten großer Konzerne.
Mehr zur ersten Gruppe und zur Rolle deiner eigenen Website steht in unserem Artikel über die Quellen der KI. Hier geht es um die zweite Gruppe: die Plattformen.
Wo du nicht erwähnt wirst
Websites von Mitbewerbern. Dort empfiehlt niemand einen anderen Anbieter. Keine Anfrage und keine Pressemitteilung ändert das. Solche Quellen gehören deshalb nicht auf deine Aufgabenliste.
Behörden, Krankenkassen, Forschung. Sie liefern der KI Fakten, etwa zu Gesetzen oder Krankheitsbildern. Als Anbieter wirst du dort in aller Regel nicht genannt.
Wo du erwähnt werden kannst
1. Vergleichs- und Testseiten
Dazu zählen Testmagazine wie Stiftung Warentest, Preisvergleiche wie idealo und in vielen Branchen eigene Vergleichsportale, etwa für Software oder Handwerkerleistungen.
So kommst du hinein: Prüfe, ob es für deine Branche ein solches Portal gibt. Schreib die Redaktion an und biete einen Testzugang oder Produktproben an. Halte deinen Eintrag aktuell. Manche Portale verlangen Geld für einen Eintrag. Prüfe vorher, ob das Portal bei deinen Fragen überhaupt als Quelle auftaucht.
2. Bewertungsportale
Allgemeine Portale wie Trustpilot oder Trusted Shops, für Ärztinnen und Ärzte etwa jameda, dazu die Bewertungen im Google-Unternehmensprofil.
So kommst du hinein: Übernimm dein Profil, falls es schon existiert. Fülle es vollständig aus. Bitte zufriedene Kunden nach dem Auftrag um eine Bewertung und antworte auf Bewertungen, auch auf kritische. Kaufe niemals Bewertungen: Gefälschte Bewertungen zu beauftragen ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausdrücklich verboten. Für Heilberufe gelten bei Werbung zusätzliche Regeln. Frag im Zweifel bei deiner Kammer nach.
3. Kartendienste und Unternehmensprofil
In unserer Einordnung zählen Kartendienste zu „Sonstiges“, weil man dort nicht im eigentlichen Sinn erwähnt wird. Für lokale Firmen sind sie trotzdem wichtig. Bei einem lokalen Dienstleister in unserer Messung stand der Kartendienst von Google in knapp der Hälfte der Antworten, die ihn nannten, unter den Quellen. Genauso oft wie seine eigene Website.
So kommst du hinein: Pflege dein Google-Unternehmensprofil. Google empfiehlt unter anderem: wenige, möglichst genaue Kategorien, denselben Firmennamen wie überall sonst, die richtige Adresse, eine Telefonnummer, unter der du direkt erreichbar bist, aktuelle Öffnungszeiten und nur ein Profil je Unternehmen.
4. Händler mit vielen Marken
Wenn du Produkte herstellst, zitiert die KI oft Händler, die viele Marken führen: große Marktplätze wie Amazon oder Otto, Drogerie- und Fachhandelsketten, spezialisierte Onlineshops.
So kommst du hinein: Sorge für einen Eintrag bei den Händlern, die in deinen Antworten auftauchen. Fülle die Produktdaten vollständig aus: Inhaltsstoffe, Maße, Herkunft, Einsatzzweck. Verwende überall denselben Produkt- und Markennamen.
5. Fachmedien und Ratgeberseiten
Branchenmagazine, Ratgeberportale, Verbraucher- und Gründerseiten. Klassische Zeitungen und Magazine sind dabei die Ausnahme: Sie machten nur rund 4 % der eingeordneten Zitate aus.
So kommst du hinein: Schreib der Redaktion mit einem echten Thema, nicht mit Werbung. Gut sind eigene Zahlen, eine Erfahrung aus der Praxis oder eine klare Expertenmeinung. Biete an, für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
6. Verzeichnisse und Verbände
Branchenverzeichnisse, Vermittlungsplattformen für Dienstleister und die Mitgliederlisten von Verbänden.
So kommst du hinein: Prüfe, ob du in den wichtigen Verzeichnissen deiner Branche stehst und ob die Angaben stimmen. Wenn du Mitglied in einem Verband bist, sorge dafür, dass dein Eintrag in der Mitgliederliste vollständig ist.
Jede Branche hat ihre eigenen Plattformen
Eine allgemeine Liste „die zehn wichtigsten Portale“ gibt es nicht. In unserer Einordnung tauchten 95 % der Plattformen nur bei einem einzigen Konto auf. Auch der Anteil der Plattformen an den eingeordneten Websites schwankte stark: Bei manchen Konten waren es 3 %, bei anderen 50 %.
Ein Steuerbüro, ein Malerbetrieb und ein Weinhändler haben also völlig verschiedene Plattformen. Du musst deine eigenen finden.
So findest du die Plattformen deiner Branche
- Fragen aufschreiben. Notiere fünf Fragen, die deine Kunden stellen würden. Zum Beispiel: „Welcher Steuerberater in Münster kennt sich mit Photovoltaik aus?“
- Die KI fragen. Stell jede Frage in ChatGPT und in Gemini. ChatGPT sucht bei solchen Fragen oft von selbst im Web. Du kannst die Suche auch über das Werkzeug-Menü selbst starten. Gemini zeigt verfügbare Quellen über eine Schaltfläche unter oder in der Antwort.
- Quellen sortieren. Öffne die Quellenliste. Streiche alle Websites von Mitbewerbern. Was übrig bleibt, sind deine Kandidaten.
- Wiederholen. KI-Antworten schwanken von Tag zu Tag. Eine Auswertung aus dem deutschsprachigen Raum fand bei derselben Frage, zweimal gestellt, im Schnitt nur 69 % gleiche Marken bei ChatGPT und 41 % bei Gemini. Stell deine Fragen deshalb an zwei oder drei Tagen.
- Zählen. Welche Plattformen tauchen mehrfach auf? Mit denen fängst du an.
- Prüfen. Bist du dort vertreten? Stimmt dein Eintrag? Sind deine Mitbewerber dort?
Womit du anfängst
Nicht alles auf einmal. Eine sinnvolle Reihenfolge:
- Zuerst deine eigene Website, denn sie ist die Quelle, die du selbst in der Hand hast.
- Wenn du vor Ort arbeitest: dein Google-Unternehmensprofil.
- Dann die zwei oder drei Plattformen, die bei deinen Fragen am häufigsten auftauchen.
In Quott AI findest du solche Plattformen in den Aufgaben unter „Externe Plattformen“. Seit Oktober 2026 stehen dort nur noch Portale, Medien und Händler, bei denen ein Eintrag möglich ist. Websites von Mitbewerbern zeigen wir dort nicht mehr.
Kurz gefragt
Lohnt sich ein bezahlter Eintrag?
Prüfe zuerst, ob das Portal bei deinen Fragen überhaupt als Quelle erscheint. Wenn nicht, spielt es für deine Sichtbarkeit in der KI eine kleine Rolle, egal was der Eintrag kostet.
Wie schnell bringt ein neuer Eintrag etwas?
Das kann niemand seriös versprechen. Ob und wann die KI einen neuen Eintrag aufgreift, liegt nicht in deiner Hand. Beobachte dieselben Fragen über einige Wochen.
Kann ich auf der Website eines Mitbewerbers erwähnt werden?
Nein. Dort wirst du nicht empfohlen. Stecke die Zeit lieber in deine eigene Website und in die Plattformen deiner Branche.
Was ist mit Pressemitteilungen?
Zu Pressemitteilungen haben wir keine eigenen Zahlen. Zeitungen und Magazine waren in unserer Auswertung aber selten unter den Quellen. Aussichtsreicher ist ein Artikel in einem Fachmedium, das bei deinen Fragen tatsächlich zitiert wird. Deshalb erst die Quellen ansehen, dann gezielt die passenden Redaktionen ansprechen.
Quellen
- Eigene Auswertung Quott AI: Einordnung der zitierten Websites in Anbieter, Plattform und Sonstiges vom 15.10.2026, einschließlich eigener Testkonten. Grundlage sind Antworten von ChatGPT und Gemini, in denen Wettbewerber genannt werden und die gemessene Firma fehlt. Zuordnung zu Zeitungen und Magazinen von Hand.
- Eigene Auswertung Quott AI: Quellenlisten der Antworten von ChatGPT und Gemini, Zeitraum 21.09. bis 15.10.2026.
- OpenAI Hilfe: Searching the web with ChatGPT (abgerufen am 16.10.2026)
- Google Gemini-Apps-Hilfe: Zugehörige Quellen ansehen und Antworten prüfen (abgerufen am 16.10.2026)
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Richtlinien für die Darstellung von Unternehmen (abgerufen am 16.10.2026)
- Gesetze im Internet: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Anhang Nr. 23c (abgerufen am 16.10.2026)
- Martin Kuławik: API vs. Scraping bei der Messung von KI-Sichtbarkeit (Daten vom 01.06. bis 18.07.2026, abgerufen am 16.10.2026)
